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FAQs

Sehr gerne können Sie Kessler-Ersatzteile nachbestellen. Nutzen Sie dafür einfach unser Ersatzteileformular.

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Mehr Informationen dazu finden Sie unter Service & Beratung.

Zu den Montageanleitungen gelangen Sie hier.

Die Standardbreiten sind 300, 350 und 400 mm.

Die Standardhöhe ist 1700 bzw. 1850mm mm zuzüglich Sockel oder Untergestell.

Genauere Informationen zu den jeweiligen Schrankabmessungen finden Sie hier.

Alle anderen Sondermaße sind auf Anfrage möglich.

Alle Farbmöglichkeiten können Sie in unserer Farbkarte RAL und Farbkarte HPL einsehen.

Die Farbgruppen 1+2 bzw. jede andere Farbe ist auf Anfrage möglich.

 

Jeder Schrank kann mit jedem Untergestell kombiniert werden: Sockel, Füße, Sitzbank-Untergestell, uvm.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Ausstattung oder sprechen Sie uns einfach direkt an.

Ja, im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen, geben wir unseren Kunden die 100% Garantie des Qualitäts-Merkmals "Made in Germany".

Weitere Informationen dazu, finden Sie hier.

Als ganzheitlicher Partner ist bei uns nicht nur eine Auslieferung in ganz Europa möglich.

Bei uns ist der Kunde wirklich König. Von der Beratung, Planung und Produktion bis hin zur Montage entwickeln wir, zusammen mit dem Kunden, ein individuell passendes Gesamtpaket – grenzenlos.

Energisch kommen wir den Anforderungen einer fachgerechten Ausstattung und den technischen Regeln der in Deutschland gültigen Verordnung für Arbeitsstätten nach.

Die Notwendigkeit zur Schwarz-Weiß-Trennung besteht dann, wenn Arbeitnehmer infektiösen, giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzenden, reizenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen oder starker Verschmutzung ausgesetzt sind. In diesem Fall muss eine getrennte Aufbewahrungsmöglichkeit für Arbeitskleidung (schwarz) und Straßenkleidung (weiß) vorhanden sein.

Ja, denn wenn auf einer Baustelle Pausenräume zur Verfügung stehen ist hier die Vorgabe, dass entsprechend der Reinheitsanforderungen Privat- und Berufskleidung getrennt voneinander aufbewahrt werden muss.

Ja, grundsätzlich besagen die Richtlinien, dass Frauen und Männern eigenständige Umkleideräume zur Verfügung stehen müssen um der geschlechtlichen Trennung gerecht zu werden. Allerdings bezieht sich diese Vorschrift auf Betriebe mit mehr als 9 Mitarbeitern. Bei Betrieben mit weniger Mitarbeitern ist es laut dem Gesetz zulässig, dass sich Frauen und Männer die gleichen Räumlichkeiten als Umkleidemöglichkeit teilen – sofern sichergestellt ist, dass sie diese zeitlich getrennt voneinander nutzen.

Eine genaue Erläuterung zu dieser Frage finden Sie auf der entsprechenden Produktseite.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Telefonische Beratung unter: 0711 13548-0